Energieeffizientes Bauen oder Modernisieren: Ein Faktenpuzzle aus vielen Teilen

Hier ein paar wichtige Teile daraus.

Die Energieeinsparverordnung EnEV wurde im November 2020 durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) abgelöst. Hierin sind die energetischen Anforderungen für zu errichtende Gebäude und den Bestand festgeschrieben.

§13 GEG verlangt:

„Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.“

Zielsetzung des neuen GEG ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs. D.h. die Reduzierung des Öl- und Gasverbrauchs fürs Heizen und damit die Verringerung des CO2-Ausstoßes in Neubau und Bestand ist ein wichtiger Anteil zur Erreichung der Gesamtklimaziele in Deutschland. Hierzu muss der notwendige Heizwärmebedarf reduziert und der Anteil der Erneuerbaren Energien erhöht werden.

Die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung trägt durch Reduzierung der Lüftungswärmeverluste einen erheblichen Anteil dazu bei und sorgt zudem für ein gesundes und komfortables Raumklima.

Das Gesetz verlangt Wärmedämmung und Lüftung

Um die energetischen Vorteile der kostenintensiven Dämmung überhaupt richtig nutzen zu können, werden in der DIN 1946-6 geeignete Lüftungsmaßnahmen verlangt.

Wenig bekannt ist immer noch:

Wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster erneuert, bzw. im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche saniert wird, ist ein Lüftungskonzept vorgeschrieben!

Die DIN 1946-6 ist heute „Anerkannte Regel der Technik“ und ist verpflichtend anzuwenden:

  1. Sobald im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden oder bei einer DG-Wohnung mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
  2. Sobald im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet oder saniert wird.
  3. Bei mehreren zeitlich versetzten Schritten in denen jeweils weniger als 1/3 modernisiert wird, ist trotzdem ein Lüftungskonzept zu erstellen (spätestens in Schritt 2).
  4. Bei Neubauten ist ein Lüftungskonzept immer erforderlich.
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